Fake Abmahnungen mit Viren per eMail

09.07.14

Virenverseuchte Fake-Abmahnungen verunsichern derzeit Verbraucher!

Zu diesen betrügerischen Abmahnungen erreichte den Verbraucherdienst e.V. ein Flut von Anfragen
Abmahnung_Fareds_email
in den letzten Tagen. Die angeblichen Absender der vermeintlichen Abmahnungen sollen unter anderem die  Kanzleien Fareds, Jeff Martin, Kornmeier und Partner, Negele Zimmel Greuter Beller (NZGB), We save your copyrights oder Schulenberg und Schenk sein. Doch den Betrug können Verbraucher schnell erkennen!

 

Per eMail zugestellte Abmahnungen sind nicht automatisch Betrug

 

Abmahnung_Jeff_Martin_eMail

Grundsätzlich können Kanzleien eine Filesharing-Abmahnung auch auf elektronischem Weg zustellen, so das Urteil des Landgericht Hamburg vom 07.07.2009 unter Aktenzeichen Az.: 312 O 142/09.  Eine auf elektronischem Weg eintreffende Abmahnung ist also nicht automatisch als Fake oder Betrug zu werten!

 

Wie ist eine via eMail zugestellte Abmahnung als Fake oder Betrug zu erkennen?

Abmahnung_Kornmeier_Partner_eMail

1. Der Absender entspricht nicht der angeblich abmahnenden Kanzlei.
Oftmals finden sich Absender wie bspw. > IrgendeinName@Firma xyz.de <
statt
> NameAnwalt@Name Anwaltskanzlei.de <

Es ist also bereits an der Absender-Adresse der E-Mail ersichtlich, dass diese nicht von der jeweiligen Kanzlei versendet wurde!
Abmahnung_Negele_Zimmel_Greuter_Beller_eMail

2. Das Fake-eMail enthält eine unvollständige Signatur wie:
Name d. Kanzlei oder d. Rechtsanwalt
Telefonnummer


Gewerblich genutzte eMails müssen eine vollständige Signatur verfügen, ähnlich ausführlich dem Impressum einer Webseite!

Fake Abmahnung per Email

3. Die hier beschriebenen Fake-Abmahnungen fordern nicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.
4. Die Ansprache erfolgt ohne perönliche Anrede, also Nennung Ihres Namens. Statt dessen heisst es nur „Guten Tag“ oder ähnliches.

 

Originaltext aus einer betrügerischen Fake-Abmahnung:

 

Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 05-07-2014. Das Musikalbum „Bullet For My Valentine – Temper Temper“ wurde von Ihrer IP 35.131.230.128 gegen 10:08:20 heruntergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht Strafgericht eskaliert werden. Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Strafbetrags von 279.15 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument 39032580442a.zip

 

Zip-Datei dieser Fake-Abmahnungen keinesfalls öffnen!

 

Da es sich bei den verwendeten Absenderadressen scheinbar um gehackte / gekaperte eMail-Accounts handelt vermutet Verbraucherdienst e.V., dass es den Initiatoren nicht um die Überweisung der in den Abmahnungen genannten Schadensersatzsummen geht. Vielmehr wird die im Anhang befindliche Zip-Datei Schadcodes enthalten, welche beim Öffnen des Anhangs Ihren Rechner ebenfalls infizieren!

 

Was tun wenn ich eine solche Fake-Abmahnung erhalte

 

Auch wenn die hier beschriebenen Abmahnungen angeblich von bekannten Kanzleien wie Fareds, Jeff Martin, Kornmeier und Partner, Negele Zimmel Greuter Beller (NZGB), Wesaveyourcopyrights oder Kanzlei Schulenberg und Schenk kommen: Die Zip-Datei im Anhang nicht öffnen, sondern das eMail löschen.

 

Sicherheitstipp – Verbraucherdienst e.V. empfiehlt

Eine aktuelle Sicherheitssoftware als Vollversion sollte bereits beim Download einer eMail mit virenverseuchtem Anhang Alarm schlagen – und die Infizierung Ihres Rechners verhindern. Dies ist eine zusätzliche Hilfe sich gegen die aktuell massenhaft versendeten betrügerischen Fake-Abmahnungen zu schützen bzw. diese zu erkennen – auch für die Zukunft.


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