Anrufe von Verbrauchern erhielt Verbraucherdienst e.V. Essen in Sachen Flirtcafe. Der Verein für Verbraucherschutz wurde auf diesem Weg darüber informiert, dass die betroffenen Verbraucher eine Zahlungsaufforderung erhielten. Inhaltlich wurde in den Zahlungsaufforderungen unter anderem von einer zweiten Mahnung bezüglich Flirtcafe gesprochen. Die Zahlungsaufforderungen für Flirtcafe beinhalten eine Hauptforderung von 39,- Euro zzgl. Auslagen und Inkassogebühren – Gesamtforderung 57,- Euro.
Die betroffenen Konsumenten gaben unabhängig voneinander und übereinstimmend gegenüber Verbraucherdienst e.V. an, dass lediglich ein kostenloser Testzugang bei Flirtcafe beantragt wurde. Anlass genug für den Essener Verbraucherschutzverein sich die Internetseite Flirtcafe der Online GmbH aus Köln näher anzusehen. Das Ergebnis der Sichtung der Webseite untermauert die Schilderungen der betroffenen Verbraucher.
Auf der Startseite findet sich kein Hinweis, geschweige denn ein ohnehin gesetzlich vorgeschriebener Button zu einer Kostenpflicht. Ganz im Gegenteil wirbt man auf der Startseite deutlich sichtbar mit – Zitat: Jetzt kostenlos anmelden!
Klicken Verbraucher nun auf Anmeldung erscheint ein typisches Formular für eine Registrierung. Genau über der Eingabemaske für die Anmeldung wiederum der deutliche, mittels Fettschrift betonte Hinweis – Zitat: Kostenlos anmelden und losflirten!
Es gibt also nicht den geringsten Hinweis auf eine Kostenpflicht – Allerdings …
Scrollt man die Seite mit der Eingabemaske (Seite für die Anmeldung) weiter nach unten finden sich auf weißem Hintergrund in hellgrauer Schrift, entsprechend kaum bis nicht lesbar, Verlinkungen zu Impressum, AGB/Datenschutz, SSL Login usw.
Die Sichtung der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Flirtcafe Online GmbH sind nach Ansicht von Verbraucherdienst e.V. als intransparent und sorgen offensichtlich für Verwirrung des Verbrauchers (Siehe oben: “Die betroffenen Konsumenten gaben unabhängig voneinander und übereinstimmend gegenüber Verbraucherdienst e.V. an, dass lediglich ein kostenloser Testzugang bei Flirtcafe beantragt wurde.“)
So spricht man einerseits in den AGB von einem kostenlosen Zugang, andererseits soll es dann wieder ein kostenpflichtiger Testzugang sein.
Zur Transparenz und damit zur Verständlichkeit der AGB trägt auch nicht bei wenn der Verbraucher liest, das aus einem zunächst vermeintlich kostenlosen Vertrag ein 14-tägiger Testzugang wird – jetzt plötzlich verbunden mit Kosten in Höhe von 1,99 Euro.
Verbraucherdienst ist der Auffassung, dass man solch ein Angebot preiswerter bis kostenlos erhalten kann.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
Kommentare zu Flirtcafe Online GmbH – Testzugang sorgt für Verwirrung – Abofalle?