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Kein Muster für modifizierte Unterlassungserklärung nach Filesharing

24.07.13

Sasse & Partner Rechtsanwälte nehmen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung vor, für Rechteinhaber wie z.B. Senator Film Verleih GmbH, Splendid Film GmbH oder WVG Medien GmbH.
Versendet werden Abmahnungen von Sasse & Partner zu Serien wie z.B. The Walking Dead oder Filme wie The Expandables 2 / Back for War, Stolen, Silver Linings oder Ziemlich beste Freunde.

Wie sieht eine Abmahnung der Sasse & Partner Rechtsanwälte aus
Eine Abmahnung der Sasse & Partner Rechtsanwälte umfasst 5 Seiten und enthält einen Hinweis auf einen Landgerichtsbeschluss mit Aktenzeichen im Rahmen eines Auskunftsverfahrens.

Mit diesem Beschluss werden Provider aufgefordert die persönlichen Daten zu der im Beschluss genannten IP-Adresse an Sasse & Partner Rechtsanwälte herausgeben. Eine Abmahnung von Sasse & Partner enthält i.d.R also die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Tatzeitpunktes, den Dateinamen, und den für den Upload genutzten Client.

Auf den ersten Blick des Abmahnschreibens

Eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte enthält umfangreiche Rechtsausführungen. Für einen Laien ist das Juristen-Deutsch eher unverständlich. Eine aus diesem Grund häufige erste Reaktion betroffener Verbraucher nach Erhalt einer Abmahnung von Sasse & Partner sind bei der Kontaktaufnahme mit Verbraucherdienst e.V. entsprechend empört.

Was der von Sasse & Partner Rechtsanwälte Abgemahnte auf keinen Fall tun sollte
Ignorieren der Abmahnung von Sasse & Partner Rechtsanwälte kann ein kostspieliges Verfahren zur Folge haben.

Der Abgemahnte sollte keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei (hier Sasse & Partner Rechtsanwälte) aufnehmen. Insbesondere dann nicht wenn für ihn unklar ist, wie die Rechtsverletzung, in Folge die Abmahnung von Sasse & Partner, zustande gekommen sein könnte. Dies könnte Ihnen in einem streitigen Verfahren zum Nachteil werden.

Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung, als Muster auf verschiedenen Internetportalen angeboten, sollte nicht genutzt werden.

Dazu die aktuelle Entscheidung des LG Hamburg, die besagt:
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich ein abgemahnter Anschlussinhaber verpflichtet, es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen“ ist nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, wenn gleichzeitig die eigene Täterschaft bestritten wird (Landgericht (LG) Hamburg, Beschluss vom 11.01.2013, Az.: 308 O 442/12).

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