Informationen zu Abmahnung bezüglich Filesharing

Bild vom Verbraucherdienst e.V. Abmahnung

Ihnen liegt eine Abmahnung wegen Filesharings vor und nun sind Sie unsicher, welche Schritte es zu befolgen gilt? Verbraucher wissen in dieser Situation oft nicht, wie sie sich zu verhalten haben, da ihnen die Erfahrung in solcherlei Angelegenheiten fehlt. In den meisten Fällen sind sie sich ihres vermeintlichen Vergehens – einer Verletzung des Urheberrechts durch die unerlaubte Verbreitung oder Freigabe von Dateien – nicht einmal bewusst. An dieser Stelle erklären wir Ihnen einige Punkte zum Thema Filesharing und geben allgemeine Informationen.

Was ist Filesharing?

Filesharing ist die Freigabe des Zugriffs auf digitale Medien wie Computerprogramme, Multimediadateien (Audio, Bilder und Video), Dokumente oder E-Books für andere Nutzer. Dies kann auf vielfältige Art und Weise geschehen. Übliche Methoden der Speicherung, Übertragung und Verbreitung beinhalten das manuelle Teilen anhand externer Wechseldatenträger und Massenspeicher wie USB-Sticks u. ä., zentralisierter Server von Computernetzwerken und internetbasierter verlinkter Dokumente sowie die Nutzung von dezentralisierten Peer-to-Peer-Netzwerken. Als Ausgangspunkt des Filesharings gilt aus rechtlicher Sicht stets der Anschlussinhaber, auch wenn dieser sich einer Freigabe nicht bewusst ist.

Handeln oder ignorieren – was ist im Falle einer Filesharing-Abmahnung zu tun?

Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch unerlaubtes Filesharing muss ernst genommen werden und darf auf keinen Fall ignoriert werden. Eine Reaktion des Abgemahnten ist zwingend erforderlich, um rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden. Wer eine Abmahnung ignoriert, verschlechtert im weiteren Verlauf seine Chance, das Geschehen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.

Auf eine unbeachtete Abmahnung folgen Mahnbescheide und im schlimmsten Fall Vollstreckungsbescheide oder gar eine Klage. Daher gilt: Wurden Sie des Filesharings und damit einhergehend einer Verletzung des Urheberrechts bezichtigt, nehmen Sie diesen Vorwurf ernst und reagieren Sie – auch (und gerade) wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind!

Alleine oder mit Hilfe – wie begegnen Sie einer Filesharing-Abmahnung?

Laien verzweifeln oft an den hochstilisierten Formulierungen und juristischen Begriffen einer Filesharing-Abmahnung. Ihre Bedeutungen und Implikationen zu verstehen, ist häufig noch schwieriger und verlangt nach Hilfe. Rechtlicher Beistand durch eine sachkundige Vertretung mit Erfahrung in den Bereichen Filesharing, Urheber- und Internetrecht ist daher ein Muss! Viele Anwaltskanzleien bieten eine Ersteinschätzung kostenfrei an.

Dos and Don’ts für abgemahnte Verbraucher

  • Holen Sie sich besser Hilfe und rechtlichen Beistand
  • Sie sollten Ihre Abmahnung und Unterlassungserklärung prüfen lassen
  • Beachten Sie in der Abmahnung gesetzte Fristen

Unterstützung und Hilfe von Verbraucherdienst e.V.

Halten Sie Ihre Filesharing-Abmahnung für unberechtigt?
Sind Sie sich keiner beabsichtigten Verletzung des Urheberrechts Ihrerseits bewusst?
Fühlen Sie sich von den Anschuldigen und Forderungen der Gegenseite bedrängt?
Überfordert Sie die juristische Terminologie Ihres Abmahnungsschreibens?

Dann sprechen Sie mit uns und nutzen Sie die unverbindliche Ersteinschätzung unserer Anwälte.

Für Mitglieder bieten wir darüber hinaus:

  • Wir prüfen Ihren Filesharing-Vorwurf
  • Wir unterstützen Sie zu allen Aspekten
  • Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Handlungsoptionen auf
  • Wir beantworten offene Fragen und stehen Ihnen in allen weiteren Schritten zur Seite

Schildern Sie uns Ihren Fall oder senden uns Ihre Filesharing-Abmahnung und alle beiliegenden Dokumente inklusive Kontaktdaten und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Wir sind für Sie erreichbar via

Telefon: 0201 - 176 79 - 0
E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
Kontaktformular

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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