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U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte PGZ Service Antalya

07.05.13

Gleich zwei Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. erhielten von U+C Rechtanwälte (Urmann und Collegen) Zahlungsaufforderungen, deren Auftraggeber (Gläubiger) eine Firma PGZ Service aus Antalya sein soll, laut Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C).

Mitglied Herr U.W. | Zeitschriftenabo Neue Welt bei PVZ Service | Gläubiger PGZ Service Antalya

Im Fall unseres Mitglied Herrn U.W. bezieht sich die Forderung der Rechtsanwälte U+C (Urmann und Collegen) auf ein Zeitschriftenabo für die Zeitschrift Neue Welt. Diese soll Herr W. telefonisch beim PVZ Service  am 17.08.2011 bestellt haben. Dieser telefonische Bestellvorgang beim PVZ Service sei mit seinem Wissen aufgezeichnet worden.

Im Anschluß daran, so Urmann und Collegen weiter, habe PVZ Service  die bestellte Zeitschrift Neue Welt über zwölf Monate zugestellt. Da keine Zahlung seitens Herrn W. erfolgte, und eine Abbuchung des Betrages für die gelieferten Zeitschriften  (109 Euro) ebenfalls fehlschlug, habe die PVZ Service die Forderung an die PGZ Service Antalya am 08.08.2012 nun abgetreten, informiert U+C (Urmann und Collegen) Rechtsanwälte Herrn W. weiter.

Ausgehend von 109 Euro Gegenstandswert rechnen Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C) eine Gesamtsumme von 155,41 Euro inklusive Gebühren, Pauschale, Umsatzsteuer usw. aus, die Herr W. auf das Konto der Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) unter Fristsetzung bis zum 06.05.2013 anweisen solle.

 

Mitglied Herr P.F. | Zeitschriftenabo Das goldene Blatt bei PVZ Service | PGZ Service Antalya

Bei Herrn F. beziehen sich Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C) in der Zahlungsaufforderung für PGZ Service Antalya auf ein Abo der Zeitschrift Das goldene Blatt. Wie auch Herrn U.W. soll unser Mitglied Herr F. die Bestellung des Zeitschriftenabo beim PVZ Service telefonisch vorgenommen haben – in diesem Fall am 25.06.2012.

Identischer Text und Forderungsbetrag bei U+C Urmann und Collegen Rechtanwälte für PGZ Service Antalya

Die Bestellung der Zeitschrift Das goldene Blatt im Abo sei ebenfalls mit Wissen des Herrn F aufgezeichnet worden. Auch er habe die Lieferung der Zeitschrift für über zwölf Monate erhalten, ohne das eine Bezahlung seitens Herrn F. erfolgt sei. Nachdem auch bei ihm eine Abbuchung des fälligen Betrages von 109 Euro fehlschlug sei die Forderung vom PVZ Service an die PGZ Service Antalya am 08.08.2012 abgetreten worden.

Bedient sich Rechtsanwälte U+C Urmann und Collegen eines Serienbriefes für die Zahlungsaufforderungen im Auftrag des PGZ Service Antalya? Zu dieser Meinung könnte man gelangen, denn obwohl Herr F. mit der Zeitschrift Das goldene Blatt ein völlig anderes (Abo-) Produkt erhielt, fordert U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte im Auftrag des PGZ Service Antalya den gleichen Betrag wie bei Herrn W. für dessen Abo der Zeitschrift Neue Welt.

Auch Herr F. soll gemäß dem Wunsch der U+C (Urmann und Collegen ) Rechtsanwälte, ausgehend von 109 Euro Gegenstandswert für gelieferte Ausgaben der Zeitschrift Das goldene Blatt, bis zum 06.05.2013 eine Gesamtforderungssumme von 155,41 Euro auf das Konto der Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U+C) anweisen.

 

 


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