Bild Inkassoforderung nicht aussitzen

Unberechtigte Inkassoforderung nicht zahlen, aber auch nicht aussitzen

04.07.12

Ein oft gelesener Rat gegen Abzocke und Betrug lautet: Unberechtigte Inkassoforderung nicht zahlen. Was aber ist unberechtigt? Vor allem – dieser Rat basiert auf der Schilderung des betroffenen Verbrauchers. Wie weit entspricht dessen Schilderung den Tatsachen?

Natürlich gibt es viel zu viele Firmen die bewusst unberechtigte Inkassoforderungen oder Zahlungsaufforderungen zu tausenden versenden. In diesen Fällen sprechen die Empfänger solch unberechtigter Abbuchungen, Zahlungsaufforderungen oder Inkassoforderungen zu Recht von reiner Abzocke und Betrug. Allerdings lassen sich die tatsächlichen Sachverhalte, die zur Zahlungsaufforderung führten, nur an Hand von Unterlagen, Schriftverkehr usw. mit dem notwendigen juristischen Blickwinkel beurteilen.

Hinzu kommt, das nach dem Fernabsatzgesetz am Telefon schnell ein gültiger Vertrag abgeschlossen ist. Dies ist vielen Verbrauchern nicht bewusst. Es gibt mehr als ausreichend Fälle, in denen durchaus „saubere“ fernmündliche Verträge abgeschlossen wurden. Auch Unterlagen wie Widerrufsbelehrung etc. wurden fristgerecht zugestellt. –
Der Verbraucher vergaß das Telefonat, hielt die per Post zugesandten Unterlagen für Werbung und erst als die ersten Abbuchungen sein Konto belasten, wird er wach. Er sucht im Internet nach Hilfe, schildert das plötzlich und ohne Grund abgebucht wird … der darauf folgende Rat: Nicht zahlen – aussitzen. –
Von diesem Punkt an ist nichts mehr von dem nach Rat suchenden lesen. Das zeigt die Praxis. Aber es ist mit Sicherheit anzunehmen, das der Rat die Inkassoforderung zu ignorieren weil unberechtigt, für denjenigen unter Umständen ein teurer Rat war.  Und dies ist nur ein Beispiel aus der täglichen Praxis des Verbraucherdienst e.V. Durchaus häufig sind Verbraucher der Ansicht, das man grundsätzlich keine Verträge per Telefon abschließen könne …

Jede Forderung hat prinzipiell eine juristische Grundlage. Ob diese berechtigt oder aber Betrug und Abzocke ist, entscheidet sich erst vor Gericht für Betroffene ohne juristische Kenntnisse … Schon allein daher empfiehlt sich eine Prüfung der Forderung, um dann die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.


Wesentliche Regel daher ist:
Je eher du dich mit juristischen Mitteln wehrst gegen eine unberechtigte Forderung, desto preiswerter ist die gerichtliche Entscheidung.Warum? In der Regel verjähren z.B. Inkassoforderungen erst nach drei Jahren. Entsprechend zu beobachten ist, das zunächst gefordert und gemahnt wird bis zu Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Doch dann ist plötzliche Ruhe … allerdings hat sich die geforderte Summe durch Gebühren usw. schnell verdreifacht.

Diese Vorgehensweise wird nun, sagen wir alle zwei Jahre wiederholt.
So kann aus einer ursprünglichen Forderung von vielleicht. 60,- Euro in sechs Jahren schnell eine Forderung von 700,- bis 1.000,- Euro werden. Das heisst auch, der Streitwert, der in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten für eine juristische Vertretung steht, erhöht sich ebenfalls.Das ist im übrigen auch der Grund, warum man im Internet liest: „Ich habe alles ignoriert und schon über ein Jahr Ruhe …“. Und später Aussagen findet wie: “ Hatte jetzt fast 2,5 Jahre Ruhe. Jetzt melden die sich schon wieder und wollen 600 Euro von mir haben … damals waren es nur 200 Euro …“.
Scheint den Fordernden die Gesamtsumme irgendwann hoch genug, wird häufig tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid gezogen.
Diesem sollte, wenn die Forderung unberechtigt ist, natürlich widersprochen werden. – Ist widersprochen worden, wird der Sachverhalt kostenpflichtig vor Gericht geklärt. Inkassounternehmen stellen immer seltener Forderungen ein.
Wer erst jetzt einen Rechtsanwalt einschaltet wird es diesem schwer machen, sich in den Sachverhalt einzulesen.
 

Zu hoffen für den Betroffenen ist auch, dass er sämtliche Unterlagen der letzten Jahre für seinen Anwalt beisammen hat für die Beweisführung einer unberechtigten Forderung. Die Gegenseite jedenfalls wird mit einer ausführlichen und lückenlosen Anspruchsbegründung aufwarten. Häufig in Verbindung mit einem Mitschnitt des Telefonats, das
aus Sicht der Gegenseite zum Vertragsabschluss führte. Die Beweislast liegt übrigens – beim Betroffenen.

Betroffene sollten sich vor diesem Hintergrund alos die Frage stellen warum …
:
1. – niemand im Internet schreibt und nachweist: „Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt / ich bin nach Widerspruch gegen Mahnbescheid als Sieger aus dem Gericht gegeangen.“
2. – niemand im Internet schreibt und nachweist: „Ich höre seit mehr als drei / fünf Jahren nichts mehr gehört …“ (Verjährung)
3. – niemand im Internet schreibt und nachweist: „Ich habe vor Gericht gewonnen gegen die Abzocker.


Daher appelliert Verbraucherdienst e.V. immer wieder nicht auszusitzen, sondern sofort zu reagieren.
Die Fordrung prüfen und juristische Gegenmaßnahmen im Fall einer unberechtigten Forderung einleiten lassen. Erst wenn schriftlich eine Rücknahme oder Einstellung der Forderung bestätigt ist hat der Spuk ein Ende. Beispiele


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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